Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 19.09.2026 · BoulderHub GmbH
1. Geltungsbereich | Begriffsbestimmungen
(1) Die BoulderHub Mitgliedschaftsbedingungen („Bedingungen”) gelten für alle Verträge zwischen der BoulderHub GmbH, Ludwigshafener Str. 16, 40229 Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 109471, vertreten durch die Geschäftsführer Mauro Naroska und Felix Fey („BoulderHub”) und Kunden von BoulderHub („Mitglieder”), die Verbraucher im Sinne von § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind, also natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, und denen Zugang zur BoulderHub Plattform einschließlich aller dazugehörigen Websites, Applikationen und Dienste (insgesamt „Plattform”) gewährt wird.
(2) Ausschließlich Verbraucher im Sinne der vorgenannten Vorschrift sind berechtigt, Mitglied der Plattform zu werden.
(3) BoulderHub betreibt eine digitale Plattform rund um das Bouldern. Über die Plattform können Mitglieder insbesondere ein persönliches Profil führen, ihre Trainings- und Aktivitätsdaten erfassen, auswerten und mit anderen Mitgliedern teilen („Social-Funktionen”) sowie an von BoulderHub veranstalteten Wettkämpfen teilnehmen („Wettkämpfe”). Die Nutzung der Plattform wird in zwei Mitgliedschaftsarten angeboten:
a) Basis-Mitgliedschaft (kostenlos): Mit dem Anlegen eines Mitgliedskontos erhält das Mitglied im Rahmen eines Freemium-Modells kostenlosen Zugang zu den digitalen Grundfunktionen der Plattform, insbesondere zur Pflege seiner Trainings- und Aktivitätsdaten, zu den Social-Funktionen und – nach Maßgabe von Punkt 4 dieser Bedingungen – zur Teilnahme an Wettkämpfen („Basis-Mitgliedschaft”).
b) Bouldern-Abo (kostenpflichtig): Gegen Zahlung einer Mitgliedschaftsgebühr kann das Mitglied zusätzlich ein kostenpflichtiges Abonnement abschließen, das ihm die Inanspruchnahme von Boulder- und sonstigen Sportangeboten bei den hierfür ausgewiesenen Abopartnern ermöglicht („Bouldern-Abo”; die Basis-Mitgliedschaft und das Bouldern-Abo gemeinsam die „Mitgliedschaft”). Das Bouldern-Abo wird in zwei Varianten angeboten, dem Jahresabo und dem Monatsabo. Die Varianten unterscheiden sich in Preis und Laufzeit nach Maßgabe von Punkt 9 und Punkt 10; im Übrigen sind sie im Leistungsumfang identisch.
(4) BoulderHub kooperiert mit Boulderhallen und sonstigen Unternehmen sowie verbundenen Unternehmen von BoulderHub („Partner”). Eine Partnerschaft begründet für sich genommen keinen Anspruch des Mitglieds, bei dem betreffenden Partner zu bouldern. Sportangebote im Bereich des Boulderns sowie sonstige sportliche Vor-Ort-Angebote („Sportangebote”) können ausschließlich bei denjenigen Partnern in Anspruch genommen werden, die BoulderHub in der Plattform ausdrücklich als am Bouldern-Abo teilnehmende Partner ausweist („Abopartner”; in der Plattform und in der Kommunikation von BoulderHub auch „Partnerhallen”). Welche Partner Abopartner sind, ergibt sich aus der jeweils aktuellen Darstellung in der Plattform und kann sich ändern. Sportangebote werden von den Abopartnern in eigener Verantwortung angeboten („Fremdangebote”).
(5) Ein Anspruch des Mitglieds auf eine bestimmte Anzahl, Verfügbarkeit oder örtliche Lage von Abopartnern besteht nicht. BoulderHub schuldet insbesondere nicht, dass in einer bestimmten Region oder bei einer bestimmten Boulderhalle ein Abopartner verfügbar ist oder bleibt. Der Abschluss eines Bouldern-Abos berechtigt nicht zum Bouldern bei sämtlichen Partnern, sondern ausschließlich bei den jeweils aktuell ausgewiesenen Abopartnern. Das Recht des Mitglieds zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(6) Für den Abschluss eines kostenpflichtigen Bouldern-Abos müssen Verbraucher eine deutsche Anschrift angeben; eine Nutzung des Bouldern-Abos aus dem Ausland ist insoweit ausgeschlossen.
(7) Diese Bedingungen gelten für alle Antragsdokumente und Antragsvorgänge über eine Mitgliedschaft, die online, per E-Mail oder über eine App durchgeführt und zwischen BoulderHub und dem Mitglied vereinbart werden. Diese Bedingungen werden Bestandteil jeder Mitgliedschaft.
(8) BoulderHub verschafft dem Mitglied über die Plattform die Möglichkeit, die digitalen Funktionen der Plattform zu nutzen und – im Rahmen eines Bouldern-Abos – Sportangebote der Abopartner wahrzunehmen. Soweit das Mitglied ein Fremdangebot eines Abopartners in Anspruch nimmt, gelten dafür ausschließlich die zwischen dem Mitglied und dem jeweiligen Abopartner getroffenen vertraglichen Vereinbarungen. BoulderHub wird insoweit nicht Vertragspartner des Mitglieds und steht daher nicht für die Inhalte, den Umfang und die Erfüllung des Fremdangebotes durch den Abopartner ein.
(9) Die Partner sind nicht Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von BoulderHub und BoulderHub ist nicht Vertreter oder Erfüllungsgehilfe der Partner. BoulderHub ist nicht verpflichtet, Anfragen und Beschwerden des Mitglieds zu Fremdangeboten entgegenzunehmen, dem Mitglied Mitteilungen der Partner zu Fremdangeboten weiterzuleiten oder zwischen dem Mitglied und den Partnern zu vermitteln.
(10) Diese Bedingungen gelten auch für künftige Verträge zwischen BoulderHub und dem Mitglied, ohne dass es im Einzelfall eines entsprechenden Hinweises durch BoulderHub bedarf; sie gelten spätestens dann als von dem Mitglied bestätigt, wenn das Mitglied die Plattform in Anspruch nimmt.
(11) Diese Bedingungen gelten unter Ausschluss aller anderen Bedingungen. Abweichende, widersprechende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Mitglieds werden nur Bestandteil einer Mitgliedschaft, soweit BoulderHub ihnen in Textform zugestimmt hat.
(12) Sofern in diesen Bedingungen die Begriffe „schriftlich”, „in Schriftform” oder ähnliche Begriffe verwendet werden, beziehen sich diese auf die Schriftform im Sinne von § 126 BGB. Der elektronische Austausch von Kopien handschriftlich unterzeichneter Dokumente sowie von Dokumenten mit einer einfachen elektronischen Signatur ist insoweit ausreichend.
(13) Alle Mitteilungen und Erklärungen, die das Mitglied gegenüber BoulderHub abgibt, insbesondere Kündigungserklärungen und Fristsetzungen, sind mindestens in Textform im Sinne von § 126b BGB abzugeben; eine einfache E-Mail ist ausreichend.
(14) Aus Gründen der Praktikabilität wird in diesen Bedingungen auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher, männlicher und diverser Sprachformen verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für sämtliche Geschlechter.
(15) Verweise in diesen Bedingungen auf die Anwendbarkeit gesetzlicher Vorschriften dienen nur der Klarstellung. Folglich gelten die gesetzlichen Vorschriften auch dann, wenn eine solche Klarstellung nicht erfolgt, es sei denn, die gesetzlichen Vorschriften werden in diesen Bedingungen ergänzt oder ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Mitgliedskonto | Begründung einer Mitgliedschaft | Tarifwechsel
(1) Um die Plattform nutzen zu können, muss das Mitglied ein kostenloses Mitgliedskonto anlegen, indem es diese Bedingungen akzeptiert, in einem von BoulderHub online zur Verfügung gestellten Anmeldeformular bestimmte persönliche Daten eingibt und ein Passwort seiner Wahl festlegt („Mitgliedskonto”). Mit dem Anlegen des Mitgliedskontos kommt die kostenlose Basis-Mitgliedschaft zustande. Möchte das Mitglied darüber hinaus das kostenpflichtige Bouldern-Abo in Anspruch nehmen, muss es dieses gesondert über das Mitgliedskonto beantragen. Angebote von BoulderHub über das Bouldern-Abo sind nicht verbindlich. Mit dem Absenden des Antrages gibt das Mitglied ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Bouldern-Abos ab.
(2) Der Antragsvorgang für ein kostenpflichtiges Bouldern-Abo umfasst folgende Schritte: Auswählen der Abo-Variante (Jahresabo oder Monatsabo), Überprüfen und/oder Korrigieren der Auswahl, Eingeben der relevanten Daten, Auswählen der Zahlungsart und verbindliches Absenden des Antrages. Unmittelbar vor dem Absenden werden dem Mitglied klar und hervorgehoben angezeigt: die Mitgliedschaftsgebühr einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, die Mindestlaufzeit, die nach deren Ablauf geltende Mitgliedschaftsgebühr (Punkt 9 Absatz (2)) sowie die Kündigungsfristen der gewählten Variante. Die Schaltfläche, mit der der Antrag abgesendet wird, ist ausschließlich mit den Worten „zahlungspflichtig bestellen” oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet.
Der Antrag des Mitglieds wird erst dann für beide Parteien verbindlich, wenn BoulderHub dem Mitglied die Annahme des Antrages in einer E-Mail bestätigt („Antragsbestätigung”). Die Antragsbestätigung enthält zudem weitere Angaben zum Antrag des Mitglieds sowie eine Antragsnummer.
(3) Die Inanspruchnahme eines Bouldern-Abos setzt voraus, dass das Mitglied volljährig ist und in seinem Mitgliedskonto ein Profilfoto hinterlegt hat, welches dessen eindeutige Identifizierung beim Check-in ermöglicht. Das Profilfoto wird dem Abopartner ausschließlich auf dem Endgerät des Mitglieds angezeigt; eine Übermittlung des Profilfotos an den Abopartner findet nicht statt (Punkt 13). Entfernt das Mitglied das Profilfoto oder ist es zur Identifizierung offensichtlich ungeeignet, ist ein Check-in bis zur Hinterlegung eines geeigneten Profilfotos nicht möglich; die Pflicht zur Zahlung der Mitgliedschaftsgebühr bleibt hiervon unberührt.
(4) Für die kostenlose Basis-Mitgliedschaft muss das Mitglied das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben. Mitglieder, die das sechzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können ein Mitgliedskonto nur mit Einwilligung des Trägers der elterlichen Verantwortung anlegen. BoulderHub ist berechtigt, einen Nachweis dieser Einwilligung zu verlangen.
(5) Tarifwechsel. Das Mitglied kann die Abo-Variante wie folgt wechseln:
- Wechsel vom Monatsabo in das Jahresabo: jederzeit mit Wirkung zum Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums. Mit dem Wirksamwerden des Wechsels beginnt die Mindestlaufzeit des Jahresabos nach Punkt 10 Absatz (4) neu.
- Wechsel vom Jahresabo in das Monatsabo: Ein gesonderter Wechsel ist nicht erforderlich. Das Jahresabo wird mit Ablauf seiner Mindestlaufzeit automatisch als Monatsabo fortgeführt (Punkt 10 Absatz (4)). Vor Ablauf der Mindestlaufzeit ist ein Wechsel in das Monatsabo nicht möglich.
- Verlängerung des Jahresabos als Jahresabo: nach Maßgabe von Punkt 10 Absatz (4a).
Eine rückwirkende Berechnung von Mitgliedschaftsgebühren findet in keinem Fall statt.
(6) Das Mitglied ist verpflichtet, bei der Erstellung des Mitgliedskontos vollständige und zutreffende Angaben zu machen, die Daten in seinem Mitgliedskonto auf dem aktuellen Stand zu halten und BoulderHub Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Anschrift, da der Abschluss eines Bouldern-Abos eine deutsche Anschrift voraussetzt (Punkt 1 Absatz (6)). Bis zur Mitteilung von Änderungen ist BoulderHub berechtigt, aber nicht verpflichtet, die bisherigen Daten für die Erfüllung seiner vertragsgegenständlichen Pflichten zu verwenden.
(7) Das Mitglied darf nur ein einzelnes Mitgliedskonto unterhalten.
(8) BoulderHub behält sich das Recht vor, inaktive Mitgliedskonten zu löschen. Als inaktiv gelten Mitgliedskonten, über die in einem zusammenhängenden Zeitraum von mehr als einem Jahr weder ein kostenpflichtiges Bouldern-Abo bestand noch eine sonstige Nutzung der Plattform erfolgt ist. BoulderHub kündigt die Löschung mindestens vier Wochen vorher in Textform an. Das Mitglied kann von BoulderHub die Löschung seines Mitgliedskontos verlangen, sofern kein laufendes Bouldern-Abo besteht.
(9) BoulderHub übermittelt dem Mitglied den Vertragstext – diese Bedingungen und den jeweiligen Antrag – zusammen mit der Antragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger. Das Mitglied kann diese Bedingungen zudem jederzeit über die Plattform abrufen, speichern und ausdrucken.
3. Widerrufsrecht
(1) Schließt das Mitglied ein kostenpflichtiges Bouldern-Abo ab, steht ihm als Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der nachfolgenden Widerrufsbelehrung zu. Gleiches gilt für die Verlängerung des Jahresabos nach Punkt 10 Absatz (4a).
(2) Vorzeitiger Leistungsbeginn und Wertersatz. Möchte das Mitglied das Bouldern-Abo bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist nutzen, insbesondere um bei Abopartnern einzuchecken, muss es im Antragsvorgang ausdrücklich verlangen, dass BoulderHub mit der Erbringung der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. BoulderHub weist das Mitglied bei dieser Gelegenheit darauf hin, dass es im Falle eines Widerrufs Wertersatz für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen zu zahlen hat. Ohne dieses ausdrückliche Verlangen ist ein Check-in bei Abopartnern erst nach Ablauf der Widerrufsfrist möglich.
(3) Das Widerrufsrecht erlischt nicht dadurch, dass das Mitglied das Bouldern-Abo bereits genutzt oder bei einem Abopartner eingecheckt hat. Die Nutzung führt lediglich zur Wertersatzpflicht nach Absatz (2).
(4) Für die kostenlose Basis-Mitgliedschaft gelten die gesetzlichen Vorschriften. Unabhängig davon kann das Mitglied sie jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist beenden (Punkt 10 Absatz (1)).
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (BoulderHub GmbH, Ludwigshafener Str. 16, 40229 Düsseldorf, E-Mail: support@boulderhubapp.com, Telefon: +49 151 68147906) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung
(5) Das Muster-Widerrufsformular wird dem Mitglied zusammen mit diesen Bedingungen zur Verfügung gestellt und ist jederzeit in der Plattform abrufbar.
4. Nutzung der Plattform: Sportangebote, Trainingsdaten, Social-Funktionen, Wettkämpfe und Events
a) Sportangebote bei Abopartnern
(1) Mit einem aktiven Bouldern-Abo erhält das Mitglied die Möglichkeit, über die Plattform Sportangebote der Abopartner wahrzunehmen. Das Bouldern-Abo berechtigt ausschließlich zur Nutzung von Sportangeboten bei Abopartnern; bei Partnern, die nicht als Abopartner ausgewiesen sind, besteht aufgrund des Bouldern-Abos keine Bouldermöglichkeit.
(2) Leistungsumfang. Das Bouldern-Abo umfasst denselben Leistungsumfang wie der reguläre Tageseintritt für Erwachsene zum Vollzahlertarif des jeweiligen Abopartners. Ein über die Mitgliedschaftsgebühr hinausgehendes Entgelt fällt für das Mitglied insoweit nicht an. Leistungen, die der Abopartner auch seinen übrigen Gästen gesondert berechnet – insbesondere Kurse und Trainingsangebote, Materialverleih, Getränke oder Sauna –, sind nicht Gegenstand des Bouldern-Abos und können vom Abopartner gesondert berechnet werden. Gleiches gilt für Zusatzentgelte, auf die das Mitglied zuvor ausdrücklich hingewiesen worden ist.
(3) Ein Eintritt je Kalendertag. Das Bouldern-Abo berechtigt zu einer unbegrenzten Anzahl von Besuchen, höchstens jedoch zu einem Eintritt je Kalendertag. Ein weiterer Check-in an demselben Kalendertag ist nicht möglich; ein Anspruch auf Zutritt bei einem weiteren Abopartner am selben Kalendertag besteht nicht.
(4) Öffnungszeiten. Der Zutritt besteht zu den regulären Öffnungszeiten des jeweiligen Abopartners. Die in der Plattform angezeigten Öffnungszeiten beruhen auf den Angaben des Abopartners; BoulderHub übernimmt für deren Richtigkeit und Aktualität keine Gewähr.
(5) Zutritt im Einzelfall. Der Abopartner ist berechtigt, dem Mitglied den Zutritt im Einzelfall aus denselben Gründen zu verweigern, aus denen er ihn auch einem anderen Gast verweigern dürfte, insbesondere bei Hausverbot, bei Überfüllung oder bei einer Sperrung der Halle wegen einer Veranstaltung. Gleiches gilt bei einer vorübergehenden Schließung der Halle, etwa wegen Umbau oder Betriebsferien. Ansprüche gegen BoulderHub, insbesondere auf Erstattung oder Minderung der Mitgliedschaftsgebühr, entstehen dem Mitglied hieraus nicht.
(6) Check-in. Das Mitglied checkt vor der Nutzung eines Sportangebots selbst in der Plattform ein, indem es den beim Abopartner ausliegenden QR-Code scannt. Die Plattform bestätigt den Check-in. Diese Bestätigung weist das Mitglied dem Abopartner vor Betreten der Boulderfläche unaufgefordert vor. Ohne Check-in besteht keine Zutrittsberechtigung aufgrund des Bouldern-Abos.
(7) Versehentlicher Check-in. Hat das Mitglied versehentlich eingecheckt, kann es den Check-in innerhalb von 30 Minuten und nur solange es die Halle nicht betreten hat über die Plattform stornieren. Der Kalendertag gilt in diesem Fall als nicht verbraucht. Eine spätere Stornierung ist nicht möglich.
(8) Ordnungsgemäßer Check-in. Das Mitglied darf ausschließlich für sich selbst und ausschließlich bei tatsächlichem Besuch des Abopartners einchecken. Untersagt sind insbesondere:
- ein Check-in ohne tatsächlichen Besuch des Abopartners,
- ein Check-in für eine andere Person,
- die Weitergabe der Check-in-Bestätigung, einer Bildschirmaufnahme davon oder eines sonstigen Nachweises an Dritte,
- jede Umgehung, Automatisierung oder Manipulation des Check-in-Vorgangs.
Der Check-in ist Grundlage der Abrechnung von BoulderHub gegenüber den Abopartnern. Verstößt das Mitglied gegen die vorstehenden Pflichten, ist BoulderHub berechtigt, das Mitgliedskonto mit sofortiger Wirkung zu sperren und die Mitgliedschaft aus wichtigem Grund zu kündigen (Punkt 10 Absatz (6)). Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
(9) Sperre und Zahlungspflicht. Während einer nach Absatz (8) oder nach Punkt 6 Absatz (8) berechtigten Sperre bleibt die Pflicht zur Zahlung der Mitgliedschaftsgebühr bestehen. Stellt sich heraus, dass die Sperre nicht berechtigt war, erstattet BoulderHub dem Mitglied die auf die Dauer der Sperre entfallende Mitgliedschaftsgebühr anteilig; weitergehende gesetzliche Ansprüche des Mitglieds bleiben unberührt.
(10) Technische Störung. Kann das Mitglied wegen einer technischen Störung nicht in der Plattform einchecken, gewährt ihm der Abopartner den Zutritt, sofern das Mitglied sein bestehendes Bouldern-Abo auf andere Weise glaubhaft nachweist. Der Abopartner hält den Besuch fest; BoulderHub erfasst ihn auf dieser Grundlage nach. Das Mitglied kann den Besuch zusätzlich über die Plattform oder per E-Mail an support@boulderhubapp.com anzeigen und dabei Abopartner und Datum angeben. Eine solche Anzeige ist für die Nacherfassung nicht erforderlich, erleichtert sie aber.
(11) Identifikation. Das Mitglied ist verpflichtet, sich bei jedem Check-in gegenüber dem Abopartner als Mitglied von BoulderHub auszuweisen. Hierzu dienen die Check-in-Bestätigung und das im Mitgliedskonto hinterlegte Profilfoto, die dem Abopartner in der Plattform auf dem Endgerät des Mitglieds angezeigt werden.
(12) Durch jeden Check-in kommt zwischen dem Mitglied und dem jeweiligen Abopartner ein Vertrag über die Nutzung des betreffenden Fremdangebotes nach Maßgabe der zwischen dem Mitglied und dem Abopartner getroffenen Vereinbarungen (einschließlich Teilnahmevoraussetzungen, Hausordnung, Verhaltensregeln, Zusatzentgelten und Haftungsregelungen) zustande. Für den Betrieb der Halle, die Sicherheit der Anlagen und alle Vorgänge in der Halle ist allein der Abopartner verantwortlich. Aus dem Kooperationsvertrag zwischen BoulderHub und dem Abopartner kann das Mitglied keine eigenen Ansprüche herleiten.
b) Trainingsdaten und Social-Funktionen
Im Rahmen der kostenlosen Basis-Mitgliedschaft kann das Mitglied über die Plattform ein persönliches Profil führen, seine Trainings- und Aktivitätsdaten erfassen und auswerten sowie diese – nach Maßgabe der von ihm gewählten Einstellungen – mit anderen Mitgliedern teilen. Für die Nutzung dieser digitalen Grundfunktionen fällt keine Mitgliedschaftsgebühr an. BoulderHub ist berechtigt, den Umfang der im Rahmen der Basis-Mitgliedschaft kostenlos zur Verfügung gestellten Funktionen weiterzuentwickeln, einzelne Funktionen künftig kostenpflichtigen Mitgliedschaften vorzubehalten oder neue, kostenpflichtige Zusatzfunktionen einzuführen. Eine bereits kostenlos zur Verfügung gestellte Funktion wird für das Mitglied nicht ohne dessen ausdrückliche Zustimmung kostenpflichtig.
c) Wettkämpfe
BoulderHub kann über die Plattform Wettkämpfe anbieten, an denen das Mitglied teilnehmen kann. Die Teilnahme an Wettkämpfen ist derzeit kostenlos. BoulderHub behält sich vor, die Teilnahme an Wettkämpfen oder an einzelnen Wettkampfformaten künftig kostenpflichtig auszugestalten. Eine kostenpflichtige Teilnahme setzt stets voraus, dass das Mitglied vor der Anmeldung ausdrücklich auf die anfallenden Kosten hingewiesen wird und diesen zustimmt; ohne eine solche Zustimmung bleibt die Teilnahme für das Mitglied kostenlos oder unterbleibt. Für Wettkämpfe können gesonderte Teilnahmebedingungen gelten (insbesondere zu Anmeldung, Wertung, Verhaltensregeln und Disqualifikation), auf die BoulderHub vor der Teilnahme hinweist.
d) Bild- und Tonaufnahmen bei Events
(1) Events im Sinne dieser Regelung sind die von BoulderHub veranstalteten Wettkämpfe nach lit. c sowie sonstige Veranstaltungen, die über die Plattform angekündigt, organisiert oder abgewickelt werden.
(2) Aufnahmen bei Events von BoulderHub. Bei Events, die BoulderHub veranstaltet, fertigt BoulderHub Bild- und Tonaufnahmen an, um die Veranstaltung zu dokumentieren und über sie zu berichten. Die Aufnahmen werden ausschließlich auf den eigenen Kanälen von BoulderHub verwendet, insbesondere in der Plattform, auf der Website, im Newsletter und in den Social-Media-Profilen von BoulderHub. Eine Verwendung für bezahlte Werbung, eine Weitergabe an Abopartner, Sponsoren oder sonstige Dritte zu deren eigener Verwendung sowie ein Verkauf der Aufnahmen finden nicht statt.
(3) Rechtsgrundlage für Aufnahmen des Veranstaltungsgeschehens. Aufnahmen, die das Event als Ganzes abbilden – insbesondere Übersichts-, Gruppen- und Stimmungsaufnahmen sowie Aufnahmen des laufenden Wettkampfgeschehens – verarbeitet BoulderHub auf Grundlage seines berechtigten Interesses an der Dokumentation und Darstellung seiner Veranstaltungen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). § 23 Absatz 1 Nummer 3 des Kunsturhebergesetzes bleibt unberührt.
(4) Einzelaufnahmen nur mit Einwilligung. Aufnahmen, auf denen das Mitglied im Vordergrund steht und die nicht dem laufenden Wettkampfgeschehen zuzuordnen sind – insbesondere Porträts, Interviews und gestellte Aufnahmen – fertigt und verwendet BoulderHub nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung des Mitglieds. Diese Einwilligung wird bei der Anmeldung zum Event oder vor Ort gesondert eingeholt. Sie ist freiwillig und hat keinen Einfluss auf die Teilnahme am Event; die Erteilung der Einwilligung ist insbesondere keine Voraussetzung für die Teilnahme.
(5) Widerspruch und Widerruf. Das Mitglied kann der Verarbeitung nach Absatz (3) jederzeit widersprechen (Art. 21 DSGVO) und eine nach Absatz (4) erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Beides ist formlos möglich, per E-Mail an support@boulderhubapp.com oder vor Ort gegenüber dem Veranstaltungspersonal. BoulderHub entfernt die betreffenden Aufnahmen daraufhin unverzüglich aus seinen Kanälen, soweit das Mitglied darauf erkennbar und die Entfernung technisch möglich ist. Das Mitglied kann zudem vor Ort jederzeit äußern, dass es nicht aufgenommen werden möchte.
(6) Minderjährige. Hat das Mitglied das sechzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet, setzen Aufnahmen nach Absatz (4) die Einwilligung des Trägers der elterlichen Verantwortung voraus. BoulderHub weist bei der Anmeldung zum Event hierauf hin und kann einen geeigneten Nachweis verlangen. Bei Aufnahmen nach Absatz (3) berücksichtigt BoulderHub die besondere Schutzbedürftigkeit von Minderjährigen und verzichtet im Zweifel auf eine Veröffentlichung.
(7) Hinweis vor Ort. BoulderHub weist bei seinen Events an gut sichtbarer Stelle darauf hin, dass Bild- und Tonaufnahmen gefertigt werden, und benennt einen Ansprechpartner, an den sich das Mitglied vor Ort wenden kann.
(8) Events von Abopartnern und sonstigen Dritten. Wird ein Event nicht von BoulderHub, sondern von einem Abopartner oder einem sonstigen Dritten veranstaltet und lediglich über die Plattform angekündigt, organisiert oder abgewickelt, so ist für Bild- und Tonaufnahmen allein der jeweilige Veranstalter verantwortlich. Insoweit gelten dessen Regelungen; BoulderHub ist für diese Aufnahmen weder Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung noch Ansprechpartner des Mitglieds. Fertigt BoulderHub bei einem solchen Event eigene Aufnahmen an, gelten hierfür die Absätze (2) bis (7).
5. Nutzungsrechte | Nutzungsbeschränkungen
(1) Nach Maßgabe dieser Bedingungen gewährt BoulderHub dem Mitglied während der Laufzeit der Mitgliedschaft ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, weltweites Recht, die Plattform ausschließlich zu privaten Zwecken des Mitglieds zu nutzen. Die Plattform wird so angeboten wie jeweils aktuell auf der Website von BoulderHub einschließlich des Mitglieder-Onboarding-Prozesses sowie des Abschnitts über häufig gestellte Fragen (FAQs) („Dokumentation”) beschrieben.
(2) Dem Mitglied ist es untersagt, die zur Verfügung gestellte Plattform oder Teile davon zu kopieren, zu reproduzieren, zu modifizieren, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren, zu disassemblieren oder anderweitig den Quellcode der Software ganz oder teilweise zu rekonstruieren – es sei denn, dies ist gesetzlich zwingend erlaubt (§ 69e UrhG). Ebenso ist es dem Mitglied untersagt, Funktionalitäten oder die Systemarchitektur der Software zu analysieren, um diese ganz oder teilweise nachzubauen, nachzuahmen oder in vergleichbarer Weise zu nutzen, zu vermarkten oder Dritten zur Verfügung zu stellen.
(3) Das Mitglied darf die Inhalte der Plattform nicht ohne die Zustimmung von BoulderHub in Textform vervielfältigen, verarbeiten, teilen oder öffentlich wiedergeben, es sei denn, dies wird durch Funktionen, welche in die Plattform integriert sind, ausdrücklich gestattet, oder das Mitglied ist hierzu gesetzlich berechtigt.
6. Pflichten des Mitglieds
(1) Das Mitglied verpflichtet sich, keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte auf der Plattform abzulegen.
(2) Unbeschadet der Verpflichtung von BoulderHub zur Datensicherung ist das Mitglied selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der Dienste erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.
(3) Das Mitglied stellt sicher, dass es über eine Anbindung an das Internet mit ausreichender Bandbreite und Latenz verfügt, und stellt die für den Zugang zur Plattform erforderlichen technischen Geräte auf eigene Kosten bereit. Wird diese Voraussetzung nicht erfüllt, kann es zu Einschränkungen der Nutzbarkeit kommen, für die BoulderHub nicht verantwortlich ist.
(4) Das Mitglied ist für die Sicherheit seines Mitgliedskontos, seiner Nutzerkennung und seiner Passwörter verantwortlich. Das Mitglied darf Nutzerkennungen und Passwörter nicht an unberechtigte Dritte weitergeben und ist verpflichtet, diese auf sichere Weise zu speichern und aufzubewahren.
(5) Besteht der Verdacht, dass eine unbefugte Person Kenntnis von einer Nutzerkennung und/oder einem Passwort des Mitglieds erlangt hat, ist das Mitglied verpflichtet, BoulderHub unverzüglich darüber zu informieren und das betreffende Passwort zu ändern. Gleiches gilt im Falle einer bekannten oder mutmaßlichen Sicherheitsverletzung oder eines Missbrauchs der Plattform.
(6) Das Mitglied ist nicht befugt, Dritten die Nutzung seines Mitgliedskontos zu erlauben. Das Mitglied darf Dritten nicht unberechtigt Zugang zu Sportangeboten verschaffen. Punkt 4 lit. a Absatz (8) bleibt unberührt.
(7) Das Mitglied ist für die Inhalte aller Daten und jedes anderen Materials, das von dem Mitglied über oder mit Hilfe der Plattform angezeigt, veröffentlicht, hochgeladen, gespeichert, ausgetauscht oder übertragen wird (gemeinsam „Mitgliedsinhalte”), allein verantwortlich. BoulderHub ist nicht in der Lage, die Mitgliedsinhalte fortlaufend zu kontrollieren, und macht sich diese nicht zu eigen.
(8) BoulderHub darf, ohne hierzu verpflichtet zu sein, Beschwerden und mutmaßlichen Rechtsverletzungen nachgehen und kann vorläufige oder dauerhafte Maßnahmen ergreifen, die BoulderHub unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Mitglieds für angemessen erachtet. Dazu gehören das Ablehnen, Sperren oder Entfernen von Mitgliedsinhalten sowie das Beschränken, Sperren oder Kündigen des Zugangs des Mitglieds zu der Plattform.
7. Wartung und Support
(1) BoulderHub bietet für die Plattform Wartungs- und Supportleistungen in dem Umfang an, der sich aus der jeweiligen Mitgliedschaft ergibt. „Support” bezeichnet dabei die Verpflichtung von BoulderHub, auf berechtigte Supportanfragen des Mitglieds hinsichtlich der Plattform zu reagieren, insbesondere durch Unterstützung bei der Fehleridentifikation und -behebung. „Wartung” bezeichnet die Verpflichtung, technische Störungen und sonstige Beeinträchtigungen zu beheben sowie Aktualisierungen bereitzustellen.
(2) Der Support steht dem Mitglied über die E-Mail-Adresse support@boulderhubapp.com zur Verfügung. BoulderHub behält sich vor, weitere Supportkanäle bereitzustellen.
(3) BoulderHub wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Plattform so zu warten, dass Unterbrechungen und Störungen minimiert werden. Das Mitglied kann Störungen jederzeit über die genannte E-Mail-Adresse melden. Bei schweren Fehlern, das heißt, wenn die Nutzung der Plattform nicht mehr möglich oder ernstlich eingeschränkt ist, beginnt BoulderHub mit der Fehlerbehebung binnen 24 Stunden ab Kenntnis.
(4) Die Überwachung der Grundfunktionen der Plattform erfolgt täglich. Die Bearbeitung von Supportanfragen erfolgt montags bis freitags von 09:00 bis 17:00 Uhr MEZ unter Berücksichtigung der gesetzlichen Feiertage in Nordrhein-Westfalen.
(5) BoulderHub ist berechtigt, zu Wartungszwecken und infolge anderer technischer Erfordernisse die Verfügbarkeit zu unterbrechen. Die Wartungsarbeiten werden soweit möglich außerhalb der in Absatz (4) genannten Zeiten durchgeführt. Führt eine Wartungsmaßnahme voraussichtlich zu einer Unterbrechung von mehr als 30 Minuten innerhalb dieser Zeiten, kündigt BoulderHub sie mindestens 24 Stunden vorher in Textform oder über die Plattform an.
(6) Die Kosten für Wartung und Support sind, soweit eine Mitgliedschaftsgebühr anfällt, in der Mitgliedschaftsgebühr enthalten. Eine Berechnung von Kosten gegenüber dem Mitglied für die Prüfung gemeldeter Störungen findet nicht statt.
8. Verfügbarkeit der Plattform
(1) BoulderHub stellt dem Mitglied die Plattform nach Maßgabe dieser Regelung zur Verfügung.
(2) BoulderHub gewährleistet eine Verfügbarkeit der Plattform von 99,5 % im Jahresmittel. Die Verfügbarkeitsquote errechnet sich als (vereinbarte Verfügbarkeitszeit abzüglich ungeplanter Ausfallzeit) geteilt durch die vereinbarte Verfügbarkeitszeit, multipliziert mit 100. Der Zeitraum, in dem BoulderHub die geschuldeten Leistungen anbietet, beträgt 365 Tage im Jahr.
(3) Bei der Berechnung der Verfügbarkeit bleiben Ausfallzeiten außer Betracht, die BoulderHub nicht zu vertreten hat, insbesondere:
- Ausfälle aufgrund von Umständen, die im Verantwortungsbereich des Mitglieds liegen, einschließlich der unsachgemäßen Benutzung von Hard- oder Software;
- Beeinträchtigungen, die auf Ausfällen oder Fehlfunktionen technischer Anlagen oder Netzkomponenten außerhalb des Verantwortungsbereichs von BoulderHub beruhen;
- Ausfallzeiten aufgrund angekündigter Wartungsarbeiten nach Punkt 7 Absatz (5) sowie aufgrund des Einspielens dringend erforderlicher Sicherheitsaktualisierungen;
- Ausfallzeiten außerhalb der in Punkt 7 Absatz (4) genannten Zeiten, soweit sie unverzüglich nach deren Beginn behoben werden;
- Ausfälle infolge des ausdrücklichen Wunsches des Mitglieds, eine Störung nicht zu beheben.
(4) Die gesetzlichen Rechte des Mitglieds bei Mängeln der Plattform (Punkt 11) bleiben unberührt.
9. Mitgliedschaftsgebühr | Preise | Zahlungsbedingungen
(1) Für die kostenlose Basis-Mitgliedschaft fällt keine Mitgliedschaftsgebühr an. Soweit das Mitglied ein Bouldern-Abo abgeschlossen hat, ist es verpflichtet, die hierfür vereinbarte Gebühr (die „Mitgliedschaftsgebühr”) an BoulderHub zu zahlen.
(2) Preise. Die Mitgliedschaftsgebühr für das Bouldern-Abo beträgt derzeit:
- BoulderHub Jahresabo: 59,99 € pro Monat (Mindestlaufzeit 12 Monate, danach Fortführung als Monatsabo)
- BoulderHub Monatsabo: 69,99 € pro Monat (unbestimmte Zeit, monatlich kündbar)
Alle Preise verstehen sich als Bruttopreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Maßgeblich ist der im Antragsvorgang angezeigte und in der Antragsbestätigung wiedergegebene Preis.
Fortführung des Jahresabos. Die vergünstigte Mitgliedschaftsgebühr des Jahresabos gilt für die Dauer seiner zwölfmonatigen Mindestlaufzeit. Mit deren Ablauf endet das Jahresabo als Produkt; die Mitgliedschaft wird automatisch als Monatsabo fortgeführt, sofern sie nicht gekündigt wurde (Punkt 10 Absatz (4)). Ab diesem Zeitpunkt gelten ausschließlich die Bedingungen des Monatsabos, insbesondere die dafür jeweils ausgewiesene Mitgliedschaftsgebühr und das monatliche Kündigungsrecht. Eine erneute Mindestlaufzeit entsteht nicht.
BoulderHub teilt dem Mitglied spätestens acht Wochen vor Ablauf der Mindestlaufzeit in Textform mit: die für die Fortführung als Monatsabo maßgebliche Mitgliedschaftsgebühr, das Kündigungsrecht nach Punkt 10 Absatz (4) sowie ein Angebot zur Verlängerung des Jahresabos nach Punkt 10 Absatz (4a) zu der hierfür ausgewiesenen Mitgliedschaftsgebühr, derzeit 59,99 € pro Monat. Unterbleibt diese Mitteilung, wird die Mitgliedschaft zu der bei Vertragsschluss für das Monatsabo ausgewiesenen Mitgliedschaftsgebühr fortgeführt.
(3) Abrechnungszeitraum und Fälligkeit. Abrechnungszeitraum ist der Kalendermonat. Die Mitgliedschaftsgebühr ist jeweils im Voraus zu Beginn des Abrechnungszeitraums fällig. Beginnt das Bouldern-Abo im Laufe eines Kalendermonats, wird die Mitgliedschaftsgebühr für diesen ersten Abrechnungszeitraum anteilig für die verbleibenden Kalendertage berechnet.
(4) Zahlungsmethoden. Die Zahlung der Mitgliedschaftsgebühr hat über eine der auf der Plattform angebotenen Zahlungsmethoden zu erfolgen. Die Abwicklung erfolgt über den externen Zahlungsdienstleister Stripe. BoulderHub stellt dem Mitglied für jeden Abrechnungszeitraum einen Beleg über die gezahlte Mitgliedschaftsgebühr im Mitgliedskonto zum Abruf bereit.
(5) Bindung der Mitgliedschaftsgebühr
a) Die für ein bestehendes Bouldern-Abo vereinbarte Mitgliedschaftsgebühr gilt für dessen Dauer. BoulderHub ist nicht berechtigt, sie einseitig zu ändern.
b) Die Fortführung des Jahresabos als Monatsabo nach Absatz (2) ist keine einseitige Änderung der Mitgliedschaftsgebühr, sondern die bereits bei Vertragsschluss vereinbarte Folge des Endes der Mindestlaufzeit. Maßgeblich ist die nach Absatz (2) mitgeteilte Mitgliedschaftsgebühr des Monatsabos.
c) Im Übrigen ist eine Änderung der Mitgliedschaftsgebühr gegenüber einem bestehenden Mitglied nur mit dessen ausdrücklicher Zustimmung oder im Wege der Änderungskündigung nach Punkt 10 Absatz (3a) möglich. Ein Schweigen des Mitglieds gilt nicht als Zustimmung. Punkt 17 Absatz (3) findet auf die Mitgliedschaftsgebühr keine Anwendung.
d) Die Mitgliedschaftsgebühr für neu abgeschlossene Bouldern-Abos kann BoulderHub jederzeit abweichend festsetzen. Für bereits bestehende Mitgliedschaften gilt lit. a.
(6) Aktionstarife
BoulderHub kann das Bouldern-Abo zeitweise zu vergünstigten Konditionen anbieten, insbesondere im Rahmen von Neukundenaktionen, Rückgewinnungsaktionen oder saisonalen Aktionen. Der Aktionszeitraum, die vergünstigte Mitgliedschaftsgebühr sowie die nach Ablauf des Aktionszeitraums geltende reguläre Mitgliedschaftsgebühr werden dem Mitglied vor dem Absenden des Antrages angezeigt und in der Antragsbestätigung wiederholt. Nach Ablauf des Aktionszeitraums gilt die reguläre Mitgliedschaftsgebühr nach Absatz (2), ohne dass es einer gesonderten Mitteilung bedarf.
(7) Zahlungsverzug
a) Geht die Mitgliedschaftsgebühr nicht ein, etwa weil eine Lastschrift zurückgegeben oder eine Kartenzahlung abgelehnt wird, mahnt BoulderHub das Mitglied in Textform.
b) Im ersten überfälligen Abrechnungszeitraum bleibt der Zugang des Mitglieds zu den kostenpflichtigen Leistungen bestehen; ein Check-in bei Abopartnern ist weiterhin möglich.
c) Geht auch die Mitgliedschaftsgebühr für den darauffolgenden Abrechnungszeitraum nicht ein, ist BoulderHub berechtigt, den Zugang zu den kostenpflichtigen Leistungen der Plattform nach § 320 BGB zu sperren; ein Check-in ist dann nicht mehr möglich. BoulderHub teilt die Sperre in Textform mit.
d) Nach Ablauf von zwei Monaten seit der ersten überfälligen Zahlung ist BoulderHub berechtigt, das Bouldern-Abo aus wichtigem Grund zu kündigen (Punkt 10 Absatz (6)). Die offenen Forderungen bleiben davon unberührt.
e) Die Nutzung der kostenlosen Basis-Mitgliedschaft bleibt von einer Sperre und von einer Kündigung des Bouldern-Abos unberührt.
f) Schlägt der Einzug der Mitgliedschaftsgebühr fehl und hat das Mitglied dies zu vertreten, ist BoulderHub berechtigt, die Lastschrift erneut einzureichen und dem Mitglied die BoulderHub von seinem Zahlungsdienstleister hierfür tatsächlich berechneten Entgelte weiterzuberechnen. Dem Mitglied ist der Nachweis gestattet, dass geringere oder keine Kosten entstanden sind. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
(8) Das Mitglied ist nur berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von BoulderHub aufzurechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von BoulderHub in Textform anerkannt wurden. Das Recht des Mitglieds zur Zurückbehaltung wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis bleibt unberührt.
10. Laufzeit | Kündigung
(1) Basis-Mitgliedschaft. Die kostenlose Basis-Mitgliedschaft beginnt mit dem Anlegen des Mitgliedskontos und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Mitglied kann sie jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist beenden, insbesondere durch Kündigung in Textform oder durch Löschung des Mitgliedskontos.
(2) Beginn des Bouldern-Abos. Das Bouldern-Abo beginnt mit dem Zugang der Antragsbestätigung, frühestens jedoch zu dem im Antrag genannten Datum.
(3) Monatsabo. Das Monatsabo wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Mitglied kann es mit einer Frist von sieben (7) Tagen zum Ende eines Kalendermonats ordentlich kündigen. BoulderHub kann es mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende eines Kalendermonats ordentlich kündigen.
(3a) Änderungskündigung. BoulderHub ist berechtigt, das Monatsabo nach Absatz (3) zu kündigen und dem Mitglied zugleich die Fortsetzung der Mitgliedschaft zu geänderten Konditionen, insbesondere zu einer geänderten Mitgliedschaftsgebühr, anzubieten. Das Angebot wird spätestens mit der Kündigung in Textform mitgeteilt und benennt die geänderte Mitgliedschaftsgebühr sowie den Zeitpunkt, ab dem sie gelten soll. Das Mitglied ist in seiner Entscheidung frei. Nimmt es das Angebot nicht bis zum Wirksamwerden der Kündigung an, endet das Bouldern-Abo mit Ablauf der Kündigungsfrist; die kostenlose Basis-Mitgliedschaft und das Mitgliedskonto bleiben hiervon unberührt. Bereits gezahlte Mitgliedschaftsgebühren werden nach Absatz (9) abgerechnet.
(4) Jahresabo. Das Jahresabo hat eine Mindestlaufzeit von zwölf (12) Monaten ab Vertragsbeginn. Es kann von beiden Parteien erstmals zum Ablauf der Mindestlaufzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Die Kündigung kann bereits während der Mindestlaufzeit erklärt werden; sie wird in diesem Fall zum Ablauf der Mindestlaufzeit wirksam. Wird das Jahresabo nicht gekündigt, wird die Mitgliedschaft mit Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch als Monatsabo nach Absatz (3) fortgeführt. Ab diesem Zeitpunkt gelten ausschließlich die Bedingungen des Monatsabos, einschließlich der nach Punkt 9 Absatz (2) mitgeteilten Mitgliedschaftsgebühr, des monatlichen Kündigungsrechts des Mitglieds und des Absatzes (3a). Eine erneute Mindestlaufzeit entsteht nicht; Absatz (4a) bleibt unberührt.
(4a) Verlängerung des Jahresabos. Das Mitglied kann das Jahresabo vor Ablauf der Mindestlaufzeit um weitere zwölf (12) Monate verlängern. Die Verlängerung setzt eine ausdrückliche Erklärung des Mitglieds voraus und tritt nicht automatisch ein. Erklärt das Mitglied die Verlängerung bis zum Ablauf der Mindestlaufzeit, setzt sich das Jahresabo unmittelbar im Anschluss zu der im Angebot nach Punkt 9 Absatz (2) genannten Mitgliedschaftsgebühr mit einer neuen Mindestlaufzeit von zwölf Monaten fort. Erklärt es die Verlängerung nicht, wird die Mitgliedschaft nach Absatz (4) als Monatsabo fortgeführt. Auf die Verlängerung finden die Bedingungen des Jahresabos einschließlich des Widerrufsrechts nach Punkt 3 Anwendung.
(5) Form der Kündigung. Die Kündigung des Bouldern-Abos kann jederzeit in Textform (z. B. per E-Mail an support@boulderhubapp.com) oder über die Kündigungsschaltfläche in der Plattform erklärt werden. Die Kündigungsschaltfläche ist ständig verfügbar, unmittelbar und leicht zugänglich und mit den Worten „Verträge hier kündigen” beschriftet. Sie führt unmittelbar auf eine Bestätigungsseite, die ausschließlich das Kündigungsformular und die mit „jetzt kündigen” beschriftete Bestätigungsschaltfläche enthält und keine weiteren Angaben, Angebote oder Informationen. BoulderHub bestätigt dem Mitglied den Zugang der Kündigung sowie den Zeitpunkt der Vertragsbeendigung unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger unter Angabe von Inhalt, Datum und Uhrzeit des Zugangs.
(6) Außerordentliche Kündigung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für BoulderHub insbesondere vor, wenn:
- die Voraussetzungen des Punktes 9 Absatz (7) lit. d vorliegen;
- das Mitglied vorsätzlich falsche Angaben macht oder seine Identität verschleiert;
- das Mitglied seine Zugangsdaten oder Check-in-Bestätigungen an Dritte weitergibt oder Dritten unberechtigt die Nutzung ermöglicht;
- das Mitglied den Check-in-Vorgang umgeht, automatisiert oder manipuliert (Punkt 4 lit. a Absatz (8));
- das Mitglied wiederholt gegen diese Bedingungen oder gegen Verhaltensregeln auf der Plattform verstößt.
(7) Sonderkündigungsrecht bei Wegzug. Verlegt das Mitglied seinen Wohnsitz dauerhaft ins Ausland, kann es das Bouldern-Abo mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats kündigen, auch während der Mindestlaufzeit. BoulderHub kann einen geeigneten Nachweis verlangen. Ein darüber hinausgehendes vertragliches Sonderkündigungsrecht wegen Veränderungen im Bestand der Abopartner besteht nicht (Punkt 1 Absatz (5)); das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach Absatz (6) bleibt unberührt.
(8) Eine Pausierung des Bouldern-Abos ist nicht möglich.
(9) Folgen der Beendigung. Mit Beendigung des Bouldern-Abos entfällt die Berechtigung zur Nutzung der Sportangebote bei Abopartnern; die kostenlose Basis-Mitgliedschaft bleibt hiervon unberührt, sofern das Mitglied sie nicht ebenfalls beendet. Mit Beendigung der gesamten Mitgliedschaft endet auch die Zugangsberechtigung zur Plattform und zu allen damit verbundenen Funktionen. Endet das Bouldern-Abo im Laufe eines Abrechnungszeitraums, erstattet BoulderHub die auf die Zeit nach Vertragsbeendigung entfallende Mitgliedschaftsgebühr anteilig für die verbleibenden Kalendertage. Endet es zum Ende eines Abrechnungszeitraums, findet eine Erstattung nicht statt.
11. Gewährleistung
(1) BoulderHub stellt dem Mitglied die Plattform während der Vertragslaufzeit in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Für die Rechte des Mitglieds bei Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften. Soweit Gegenstand der Leistung von BoulderHub die Bereitstellung der Plattform und ihrer digitalen Funktionen ist, gelten die Vorschriften über Verbraucherverträge über digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB). Soweit Gegenstand der Leistung von BoulderHub die Verschaffung der Möglichkeit ist, Sportangebote der Abopartner in Anspruch zu nehmen, gelten die allgemeinen Vorschriften; die Verantwortlichkeit des jeweiligen Abopartners für das Fremdangebot selbst bleibt unberührt (Punkt 1 Absatz (8), Punkt 15 Absatz (6)).
(1a) Aktualisierungen. BoulderHub stellt dem Mitglied während der Vertragslaufzeit diejenigen Aktualisierungen der Plattform einschließlich Sicherheitsaktualisierungen bereit, die erforderlich sind, um die Vertragsmäßigkeit der Plattform zu erhalten, und informiert das Mitglied hierüber (§ 327f BGB).
(2) Umfang, Art und Qualität der Plattform bestimmen sich nach diesen Bedingungen, dem jeweiligen Antrag und der jeweils aktuellen Dokumentation. Die gesetzliche Verantwortlichkeit von BoulderHub für öffentliche Äußerungen, insbesondere in der Werbung, bleibt unberührt.
(3) Garantien werden von BoulderHub nur übernommen, wenn diese ausdrücklich und in Textform durch die Geschäftsführung erklärt werden.
12. Eigentums- und Schutzrechte | Mitgliedsinhalte | Updates
(1) BoulderHub sowie gegebenenfalls beauftragte Dritte bleiben Inhaber sämtlicher Eigentumsrechte, insbesondere Urheberrechte, Datenbankrechte, Patente, Geschäftsgeheimnisse, Markenrechte und sonstiger Rechte an geistigem Eigentum in Bezug auf die Plattform und ihre Bestandteile. Das Mitglied erkennt an, dass ihm durch die Mitgliedschaft keine über die Nutzung hinausgehenden Rechte eingeräumt werden.
(2) Die Rechte an sämtlichen vom Mitglied auf der Plattform bereitgestellten Inhalten (insbesondere Trainings- und Aktivitätsdaten sowie sonstige Mitgliedsinhalte) verbleiben beim Mitglied. Das Mitglied räumt BoulderHub ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht ein, diese Inhalte im Rahmen des Betriebs der Plattform zu verwenden, insbesondere um die Funktionen der Plattform zu ermöglichen und die Inhalte nach Maßgabe der vom Mitglied gewählten Einstellungen gegenüber anderen Mitgliedern sichtbar zu machen. Das Nutzungsrecht ist auf diesen Zweck beschränkt und endet mit der Löschung des jeweiligen Inhalts oder des Mitgliedskontos, soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Eine Weitergabe von Mitgliedsinhalten an Abopartner findet nicht statt. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen (Punkt 13) bleiben unberührt.
(3) BoulderHub ist berechtigt, die Plattform fortlaufend weiterzuentwickeln und neue Versionen, technische Anpassungen, Updates oder Upgrades bereitzustellen, soweit dies zur Wahrung der Vertragsmäßigkeit erforderlich ist oder soweit die Voraussetzungen des § 327r BGB vorliegen. Änderungen, die die Zugriffsmöglichkeit oder die Nutzbarkeit der Plattform für das Mitglied mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, teilt BoulderHub dem Mitglied rechtzeitig in Textform mit; die gesetzlichen Rechte des Mitglieds bleiben unberührt.
13. Datenschutz
(1) Die personenbezogenen Daten des Mitglieds werden von BoulderHub ausschließlich zu den sich aus diesem Vertrag ergebenden Zwecken unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutz-Grundverordnung erhoben, verarbeitet und genutzt. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung auf der Plattform zu entnehmen.
(2) Zur Durchführung des Bouldern-Abos verarbeitet BoulderHub insbesondere die Check-in-Daten des Mitglieds, also Zeitpunkt und Abopartner des jeweiligen Besuchs. Diese Daten sind Grundlage der Abrechnung von BoulderHub gegenüber den Abopartnern. Da sich die Verteilung der Vergütung auf die Abopartner in bestimmten Fällen nach den Besuchen der vorangegangenen sechs Kalendermonate richtet, verarbeitet BoulderHub die Check-in-Daten für diesen Zeitraum sowie darüber hinaus, soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten dies erfordern. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
(3) BoulderHub übermittelt den Abopartnern keine personenbezogenen Daten des Mitglieds. Die Abrechnung gegenüber den Abopartnern erfolgt ausschließlich auf Grundlage zusammengefasster Besuchszahlen ohne Personenbezug. Die Check-in-Bestätigung und das Profilfoto werden dem Abopartner beim Check-in ausschließlich auf dem Endgerät des Mitglieds angezeigt; eine Übermittlung an den Abopartner findet nicht statt.
(4) Für die Verarbeitung von Bild- und Tonaufnahmen bei Events gilt Punkt 4 lit. d.
14. Freistellungsverpflichtung
(1) Das Mitglied stellt BoulderHub, dessen verbundene Unternehmen, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Partner von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von dem Mitglied zu vertretenden rechtswidrigen Nutzung der Plattform oder auf einem von dem Mitglied zu vertretenden Verstoß gegen diese Bedingungen beruhen. Dies umfasst auch die Übernahme der erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung in gesetzlicher Höhe.
(2) Im Falle einer Inanspruchnahme wird BoulderHub das Mitglied unverzüglich informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Vergleiche über die freizustellenden Ansprüche schließt BoulderHub nur mit vorheriger Zustimmung des Mitglieds ab, die nicht unbillig verweigert werden darf.
15. Haftung
(1) BoulderHub haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, im Falle der Übernahme einer Garantie sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet BoulderHub nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von BoulderHub ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von BoulderHub.
(5) Für den Verlust von Daten haftet BoulderHub nicht, soweit der Schaden darauf beruht, dass das Mitglied es unterlassen hat, Daten in zumutbarem Umfang zu sichern.
(6) Für Fremdangebote der Abopartner haftet BoulderHub nicht. Für den Betrieb der Halle, die Sicherheit der Anlagen und alle Vorgänge in der Halle ist allein der jeweilige Abopartner verantwortlich. Absatz (1) bleibt unberührt.
(7) BoulderHub gibt keine Zusicherung über bestimmte Trainingserfolge oder gesundheitliche Ergebnisse. Die Nutzung der Sportangebote sowie die Teilnahme an Wettkämpfen erfolgen auf eigenes Risiko und ersetzen keine medizinische Beratung, Untersuchung oder Behandlung. Dem Mitglied wird empfohlen, vor Nutzung der Angebote eine medizinische Beratung und Untersuchung auf Tauglichkeit in Anspruch zu nehmen.
(8) Werden Leistungen von BoulderHub von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Mitglieds in Anspruch genommen, haftet das Mitglied für dadurch anfallende Entgelte bis zum Eingang der Meldung des Verlusts, des Diebstahls oder der unberechtigten Nutzung bei BoulderHub, sofern das Mitglied den Zugriff des unberechtigten Dritten zu vertreten hat.
16. Übertragung | Abtretungsverbot
(1) BoulderHub ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus der Mitgliedschaft ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. BoulderHub teilt dem Mitglied eine beabsichtigte Übertragung mindestens sechs Wochen vor deren Wirksamwerden in Textform mit. Das Mitglied kann die Mitgliedschaft in diesem Fall zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Übertragung kündigen, auch während einer laufenden Mindestlaufzeit; hierauf weist BoulderHub in der Mitteilung hin.
(2) Das Mitglied ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige Zustimmung von BoulderHub in Textform auf Dritte zu übertragen oder abzutreten; ausgenommen sind Ansprüche auf Geldleistungen.
17. Vollständigkeit | Salvatorische Klausel | Änderungen dieser Bedingungen
(1) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt nicht für individuelle Vertragsabreden im Sinne von § 305b BGB mit einem vertretungsbefugten Vertreter von BoulderHub.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmungen tritt das Gesetzesrecht.
(3) Änderungen dieser Bedingungen. BoulderHub kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies erforderlich ist, um sie an eine geänderte Rechtslage, an eine geänderte höchstrichterliche Rechtsprechung oder an eine Änderung der Plattform anzupassen, und soweit die Änderung das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zulasten des Mitglieds verschiebt. BoulderHub teilt die Änderung dem Mitglied spätestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht das Mitglied nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die Änderungen als angenommen; BoulderHub weist in der Änderungsmitteilung gesondert auf die Frist, auf das Widerspruchsrecht und auf diese Rechtsfolge hin. Widerspricht das Mitglied, kann jede Partei die Mitgliedschaft zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen.
(4) Die Mitgliedschaftsgebühr kann auf Grundlage von Absatz (3) nicht geändert werden. Für sie gilt ausschließlich Punkt 9 Absatz (5).
18. Geltendes Recht | Streitbeilegung
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, sofern keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Mitgliedstaates entgegenstehen, in dem das Mitglied seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Erfüllungsort für Pflichten aus diesem Vertrag ist der Sitz von BoulderHub.
(3) BoulderHub ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
© BoulderHub GmbH – Stand: 19.09.2026. Diese Fassung ersetzt alle vorherigen Versionen.